Die Satzung von Supporting Gambia e.V. erfüllt die Voraussetzungen für steuerbegünstigte Zwecke. Das hat (nach etwas längerer Bearbeitungsdauer) das Finanzamt in Berlin festgestellt. Der sog. Feststellungsbescheid gilt für drei Jahre.

Damit ist unsere Satzung als gemeinnützig anerkannt und wir dürfen Bescheinigungen für Spenden ausstellen, die zur Verwendung für die gemeinnützigen Zwecke zugewendet werden.

Die anerkannten gemeinnützigen Zwecke sind:

  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO)
  • Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO)

Wie kann gespendet werden?

 

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